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   FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 381/05   

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https://dejure.org/2007,9840
FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 381/05 (https://dejure.org/2007,9840)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2007 - 2 K 381/05 (https://dejure.org/2007,9840)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 2 K 381/05 (https://dejure.org/2007,9840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG - Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Höhe der Einkünfte - Nullbescheinigung - nachträgliche Vorlage als rückwirkendes Ereignis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 S. 4 EStG; § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
    Erfordernis einer Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Höhe von nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte bei Nichterzielung ausländischer Einkünfte; Voraussetzungen für die Veranlagung eines beschränkt Steuerpflichtigen als ...

  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 3 S. 4; ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1 Abs. 3; AO § 175 Abs. 1 Satz 1
    Bescheinigung EU/EWR; Beschränkte Steuerpflicht; Nullbescheinigung; Antragsveranlagung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig - Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei nachträglicher Bescheinigung EU/EWR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei nachträglicher Bescheinigung EU/EWR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis einer Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Höhe von nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte bei Nichterzielung ausländischer Einkünfte; Voraussetzungen für die Veranlagung eines beschränkt Steuerpflichtigen als ...

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1442
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Brandenburg, 17.08.2005 - 4 K 1467/01

    Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde als Voraussetzung für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 381/05
    Gem. § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG ist nämlich weitere "Voraussetzung" für die Anwendung des § 1 Abs. 3 EStG, dass die Höhe der ausländischen Einkünfte durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird (vgl. FG Brandenburg vom 17. August 2005, 4 K 1467/01, EFG 2005, 1706; Lehner/Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff EStG § 1 Rz. D 151, Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 1 Rz. 285; Michel in Littmann/Bitz/Pust EStG § 1 Rz. 139; Gosch in Kirchhof EStG, 6. Auflage, § 1 Rz. 37).

    Darüber hinaus bestehe auch aus Gründen der Praktikabilität kein Erfordernis, für nicht erzielte Einkünfte eine solche Bescheinigung zu fordern, zumal sie für die Berechnung der Einkunftsgrenzen auch nicht benötigt werde (vgl. FG Brandenburg vom 17. August 2005, 4 K 1467/01, EFG 2005, 1706; Lehner/Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff EStG § 1 Rz. D 152).

    Sofern die Auffassung vertreten wird, eine Nullbescheinigung sei jedenfalls entbehrlich, wenn feststehe, dass im Ansässigkeitsstaat keine Einkünfte erzielt worden sind (vgl. FG Brandenburg vom 17. August 2005, 4 K 1467/01, EFG 2005, 1706), wird damit generell der Charakter der Bescheinigung als Tatbestandsmerkmal in Frage gestellt.

  • BFH, 28.06.2005 - I R 114/04

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH: Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 381/05
    Der Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde kommt keine Bindungswirkung in diesem Sinne zu, denn für die Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG sind die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte eines Steuerpflichtigen sowohl hinsichtlich der relativen als auch der absoluten Grenze nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln (vgl. BFH vom 28. Juni 2005, I R 114/04 BStBl II 2005, 835; FG Köln vom 21. Januar 2004, 4 K 4336/01, EFG 2005, 419; Lehner/Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff EStG § 1 Rz. D 163; Herlinghaus in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, § 1 EStG Rz. 162).
  • FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01

    Berücksichtigung der Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 381/05
    Der Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde kommt keine Bindungswirkung in diesem Sinne zu, denn für die Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG sind die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte eines Steuerpflichtigen sowohl hinsichtlich der relativen als auch der absoluten Grenze nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln (vgl. BFH vom 28. Juni 2005, I R 114/04 BStBl II 2005, 835; FG Köln vom 21. Januar 2004, 4 K 4336/01, EFG 2005, 419; Lehner/Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff EStG § 1 Rz. D 163; Herlinghaus in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, § 1 EStG Rz. 162).
  • BFH, 08.09.2010 - I R 80/09

    Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte

    b) Wie das FG im Ansatz zutreffend erkannt hat, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 ("Weitere Voraussetzung ist ..."), dass es sich bei dem Erfordernis der Vorlage einer Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde um eine materielle Tatbestandsvoraussetzung und nicht um ein bloßes Beweismittel handelt (ebenso FG Brandenburg, Urteil vom 17. August 2005  4 K 1467/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1706; Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Februar 2007  2 K 381/05, EFG 2007, 1442; Ebling in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 1 EStG Rz 299; Gosch in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl., § 1 Rz 23; Lehner/Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 1 Rz D 151; Herlinghaus, EFG 2007, 1443; a.A. --aufgrund gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung-- Hahn, jurisPR-SteuerR 3/2006 Anm. 1).

    c) Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Lehner/Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 1 Rz D 152; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 1 EStG Rz 285; Herlinghaus, EFG 2007, 1443, 1444) ist die Bescheinigung auch dann beizubringen, wenn die Ehegatten gegenüber dem FA erklären, keine nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte erzielt zu haben (ebenso Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2007, 1442).

    Denn die Verwendung eines bestimmten Vordrucks für die Bescheinigung wird von § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 nicht vorgeschrieben (ebenso Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2007, 1442; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 1 EStG Rz 285).

  • FG München, 20.05.2009 - 10 K 1995/08

    Objektive Beweislast hinsichtlich des Wohnsitzes bei Geltendmachung eines

    Denn dies würde --entgegen dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 S. 4 EStG-- den Charakter der Bescheinigung als Tatbestandsmerkmal in Frage stellen (ebenso Nieder sächsisches FG Urteil vom 28.02.2007 2 K 381/05, EFG 2007, 1442, insbesondere auch zu möglichen Ersatzbescheinigungen in Fällen fehlender Einkünfte).
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